Deutscher Fachverband Tiertherapeutischer Berufe e.V
Deutscher Fachverband Tiertherapeutischer Berufe e.V

Satzung

§ Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr

Der Verein führt den Namen "Deutscher Fachverband Tiertherapeutischer Berufe" kurz „DFTB“ genannt.

Sitz des Vereins ist Babenhausen.

Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden.

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

§ 2 Zweck und Aufgaben des Vereins

  1. Der DFTB fördert die fachlichen, rechtlichen und standespolitischen Interessen seiner Mitglieder gegenüber staatlichen Stellen sowie der Presse. Er implementiert eine Qualitätssicherung und Zertifizierung Tiertherapeutischer Berufe (z.B. Tierverhaltens­therapeut, Tierphysiotherapeut, Tiergesundheits-Heiltherapeut, etc.). Ziel ist die Vereinheitlichung der Ausbildung und Prüfung von Ausbildungseinrichtungen, sowie die gesetzliche Regelung der Ausbildung und Prüfung.
    Der DFTB fördert die Tiergesundheit durch Unterstützung der Tierhalter bei der Suche nach qualifizierten Tiertherapeuten. Ziel ist Tiertherapeutische Berufe unter dem Aspekt tierschutzgerechter Tierverhaltenstherapien bekannt zu machen und die Zusammenarbeit der Tiertherapeuten zum Wohle der Tiergesundheit zu fördern.
  2. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
    • Öffentlichkeitsarbeit
    • Zusammenarbeit mit anderen Vereinen und Verbänden
    • Zusammenarbeit mit den deutschen Veterinärämtern

 

§ 3 Selbstlosigkeit

  1. Der DFTB ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  2. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder dürfen in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins erhalten.
  3. Die Mitglieder dürfen bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins keine Anteile des Vereinsvermögens erhalten.
  4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

§ 4 Mitgliedschaft
(1) Mitglied des DFTBs können alle natürlichen und juristische Person werden, die seine Ziele unterstützen.

(1)Der Verein unterscheidet folgende Mitglieder:

(1.1) Ordentliches Mitglied kann werden, wer eine Ausbildung in einem Tiertherapeutischen Beruf (Tierakupunkteur, Tierphysiotherapeut und Tierverhaltenstherapeut, Hundeverhaltenstherapeut, Pferdeverhaltenstherapeut, etc.) in einer vom DFTB anerkannten Ausbildungseinrichtung erfolgreich abgeschlossen hat oder eine Prüfung vor dem DFTB abgelegt hat. Anerkannt werden ebenfalls Ausbildungs- und Prüfungsleistungen gleichwertiger Ausbildungseinrichtungen. Über die Gleichwertigkeit entscheidet der Vorstand.

(1.2) Außerordentliches Mitglied kann werden, wer sich in einer vom DFTB anerkannten Ausbildungseinrichtung auf einen Tiertherapeutischen Beruf (Tierakupunkteur, Tierphysiotherapeut und Tierverhaltenstherapeut, Hundeverhaltenstherapeut, Pferdeverhaltenstherapeut, etc.) vorbereitet und nach Vorstandsentscheidung Personen die den Zweck des Vereins unterstützen.

(1.3) Förderndes Mitglied kann werden, wer die Zwecke des Vereins unterstützen will und dabei die Voraussetzungen, die für ordentliche oder außerordentliche Mitglieder gelten, nicht erfüllt.

(2)Über den Antrag auf Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand. Der Aufnahmeantrag ist dem Vorstand schriftlich zu übermitteln.

(3)Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.

(4)Der Austritt eines Mitgliedes ist nur zum Ende des Kalenderjahres möglich. Er erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorsitzenden unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten.

(5)Wenn ein Mitglied gegen die Ziele und Interessen des Vereins verstoßen hat, den Verein durch sein Verhalten schädigt oder trotz Mahnung mit dem Beitrag für mehr als 6 Monate im Rückstand bleibt, so kann es durch den Vorstand mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden.
Dem Mitglied muss vor der Beschlussfassung Gelegenheit zur Rechtfertigung bzw. Stellungnahme gegeben werden.
Gegen den Ausschließungsbeschluss kann innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Mitteilung des Ausschlusses Berufung eingelegt werden, über den die nächste Mitgliederversammlung entscheidet.

 

§ 5 Beiträge

Die Mitglieder zahlen Beiträge nach Maßgabe eines Beschlusses der Mitgliederversammlung. Die Mitgliederversammlung verabschiedet eine Beitragsordnung, in der Art, Umfang und Fälligkeit der Beitragsleistungen geregelt sind. Zur Festlegung ist eine einfache Mehrheit der in der Mitgliederversammlung anwesenden stimmberechtigten Vereinsmitglieder erforderlich.

 

§ 6 Berufsordnung

Die Berufsordnung ist Teil der Satzung. Sie regelt Grundsätze der Ausübung des Berufs, Verhalten der Kollegen untereinander und Auftreten in der Öffentlichkeit. Änderungen und Ergänzungen der Berufsordnung werden vom Vorstand beschlossen.

 

§ 7 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind

  • der Vorstand
  • die Mitgliederversammlung
  • das Gremium

 

§ 8 Vorstand

  1. Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Kassenwart. Der 1. und 2. Vorsitzende vertreten den DFTB im Sinne von § 26 BGB gerichtlich und außergerichtlich. Sie sind von den Beschränkungen des §181 BGB befreit und einzelvertretungsberechtigt. Die Angelegenheiten des DFTBs werden im Sinne des § 32 BGB vom Vorstand besorgt und geordnet.
  2. Der Vorstand wird in der Gründerversammlung bis auf Widerruf gewählt. Die Widerruflichkeit wird auf den Fall beschränkt, dass ein wichtiger Grund für den Widerruf vorliegt. Gründe sind: grobe Pflichtverletzung, Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung.
  3. Dem Vorstand obliegt die Führung der laufenden Geschäfte des DFTBs. Er hat insbesondere die Aufgabe, die Interessen des Vereins zu vertreten. Der Vorstand kann für die Geschäfte der laufenden Verwaltung einen Geschäftsführer bestellen. Dieser ist berechtigt, an den Sitzungen des Vorstandes mit beratender Stimme teilzunehmen.
  4. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit.
  5. Beschlüsse des Vorstands können bei Eilbedürftigkeit auch schriftlich oder fernmündlich gefasst werden, wenn alle Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung zu diesem Verfahren schriftlich oder fernmündlich erklären. Schriftlich oder fernmündlich gefasste Vorstandsbeschlüsse sind ebenso schriftlich niederzulegen und von den Vorstandsmitgliedern zu unterzeichnen, wie reguläre Sitzungen.
  6.  Scheidet ein Vorstandsmitglied aus dem Vorstand aus, so erfolgt die Kooption des 1. oder 2. Vorsitzenden durch den verbliebenen Vorstand.

 

§ 9 Mitgliederversammlung

  1. Die Mitgliederversammlung ist einmal jährlich vom Vorstand einzuberufen.
  2. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn es das Vereinsinteresse erfordert oder wenn die Einberufung von 1/3 der Vereinsmitglieder schriftlich und unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt wird.
  3. Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt auf elektronischem Weg per E-Mail oder ähnlichen elektronischen Kommunikationsmöglichkeiten, unter Wahrung einer Einladungsfrist von mindestens 4 Wochen, bei gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung. Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied als zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied des Vereins bekannt gegebene E-Mail-Adresse gerichtet ist.
  4. Beschlüsse können auch schriftlich gefasst werden. Dazu wird die Beschlussvorlage allen Mitgliedern per E-Mail mit einer Frist von 2 Wochen zur Stimmabgabe vorgelegt. Stimmabgaben, die nicht bis zum Ende der Frist beim Verein eingehen, gelten als Enthaltungen.
  5. Die Mitgliederversammlung als das oberste beschlussfassende Vereinsorgan ist grundsätzlich für alle Aufgaben zuständig, sofern bestimmte Aufgaben gemäß dieser Satzung nicht einem anderen Vereinsorgan übertragen wurden.
    Ihr sind insbesondere die Jahresrechnung und der Jahresbericht zur Beschlussfassung über die Genehmigung und die Entlastung des Vorstandes schriftlich vorzulegen. Sie bestellt zwei Rechnungsprüfer, die weder dem Vorstand noch einem vom Vorstand berufenen Gremium angehören und auch nicht Angestellte des Vereins sein dürfen, um die Buchführung einschließlich Jahresabschluss zu prüfen und über das Ergebnis vor der Mitgliederversammlung zu berichten.
    Die Mitgliederversammlung entscheidet über Beiträge, Satzungsänderungen, Auflösung des Vereins.
  6. Jede satzungsmäßig einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig - ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Vereinsmitglieder.
  7. Jedes ordentliche oder außerordentliche Mitglied hat eine Stimme, fördernde Mitglieder haben kein Stimmrecht.
  8. Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse (mit Ausnahme von Satzungsänderungen und bei Auflösung des Vereins) mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
  9. Für den Widerruf des ersten Vorstands ist eine 2/3 Mehrheit erforderlich.
  10. Anträge zur Tagesordnung müssen dem Vorstand mindestens 14 Tage vor der Mitgliederversammlung vorliegen.

 

§ 10 Gremien
Der Vorstand behält sich vor bis zu 10 ordentliche Mitglieder des DFTBs als ehrenamtlich tätige Beiräte in das Gremium. Der Vorstand benennt 2 Beiratsvorsitzende als Vorsitzende des Gremiums. Die Beiräte werden vom Vorstand bestätigt und gegebenenfalls abgesetzt. Das Gremium berät den Vorstand in fachlichen und berufsständigen Fragen. Der Vorstand kann dem Gremium Kompetenzen für die Vertretung nach außen erteilen, die sich auf organisatorische Verwaltungstätigkeiten wie zum Beispiel die Mitgliederbetreuung, Tätigkeiten des Tagesgeschäfts, Öffentlichkeitsarbeit, etc. beschränken.

 

§ 11 Satzungsänderung

  1. Für Satzungsänderungen ist eine dreiviertel Mehrheit der erschienenen Vereinsmitglieder erforderlich. Für Änderungen des Satzungszwecks ist eine Mehrheit von 3/4 der erschienenen Vereinsmitglieder erforderlich. Über Satzungsänderungen kann in der Mitgliederversammlung nur abgestimmt werden, wenn auf diesen Tagesordnungspunkt bereits in der Einladung zur Mitgliederversammlung hingewiesen wurde und der Einladung sowohl der bisherige als auch der vorgesehene neue Satzungstext beigefügt worden waren.
  2. Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- oder Finanzbehörden aus formalen Gründen verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen. Diese Satzungsänderungen müssen allen Vereinsmitgliedern alsbald schriftlich mitgeteilt werden.

 

§ 12 Beurkundung von Beschlüssen

Die in Vorstandssitzungen und in Mitgliederversammlungen erfassten Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen und vom Vorstand zu unterzeichnen.

 

§ 13 Datenschutz

(1)Im Rahmen der Mitgliederverwaltung werden von den Mitgliedern folgende Daten erhoben (Name, Vorname, Anschrift, Beruf, E-Mail, Telefon). Diese Daten werden im Rahmen der Mitgliedschaft verarbeitet und gespeichert.

(2)Als Mitglied des Verbandes muss der Verein die Daten seiner Mitglieder (s. §13 (1)) an den Verband weitergeben.

(3)Darüber hinaus veröffentlicht der Verein die Daten seiner Mitglieder intern wie extern nur nach entsprechenden Beschlüssen der Mitgliederversammlung und nimmt die Daten von Mitgliedern aus, die einer Veröffentlichung widersprochen haben.

 

§ 14 Auflösung des Vereins

  1. Für den Beschluss, den Verein aufzulösen, ist eine 3/4-Mehrheit der in der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder erforderlich. Der Beschluss kann nur nach rechtzeitiger Ankündigung in der Einladung zur Mitgliederversammlung gefasst werden.
  2. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins fällt das Vermögen an Therapeuten auf 4 Pfoten e.V., Gesellschaft zum Schutze der Wölfe e.V., NABU, die es für gemeinnützige, mildtätige Zwecke nach der Abgabenordnung zu verwenden haben.

 

Datum der Beschlussfassung: 25.01.2017

Beitragsordnung

Die jährliche Beitragshöhe der Mitgliedschaft im DFTB beträgt für

 

  • ordentliche Mitglieder 60 €
  • außerordentliche Mitglieder 60 €
  • fördernde Mitglieder 30 €

 

Die Mitgliedsbeiträge werden jährlich mittels SEPA-Lastschriftmandat am 15. Januar vom Konto des Mitglieds abgebucht.

Kosten, die durch ungenügende Deckung oder Fehlangabe einer SEPA-Lastschrift zurückgehen, gehen zu Lasten des Teilnehmers.

 

Datum der Beschlussfassung: 25.01.2017

Deutscher Fachverband Tiertherapeutischer Berufe e.V.
 

Kontakt

Schicken Sie uns eine E-Mail an info@dftb-online.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular

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