Deutscher Fachverband Tiertherapeutischer Berufe e.V
Deutscher Fachverband Tiertherapeutischer Berufe e.V

Zertifizierungsrichtlinien DFTB

 

Qualitätssicherung der Ausbildung, Prüfung und Ausübung der folgenden Berufe:

 

Tierverhaltenstherapeut - Tierpsychologe (Hund, Pferd, Katze)

Hundeverhaltenstherapeut

Hundetrainer

Dogwalker

Fachkraft für Tiergestützte Therapie

Tierphysiotherapeut (Hund, Pferd)

Hundephysiotherapeut

Gesundheits-Heiltherapeut (Hund, Pferd, Katze)

 

Im folgenden verallgemeinernd Tiertherapeuten genannt.

 

§ 1 Grundlagen

  1. Um die Beziehung zwischen Tierhalter und Tiertherapeut zu verbessern, ist es notwendig, die fehlende gesetzliche Regelung des Berufsbildes der Tiertherapeuten in einem transparenten System zu regulieren.
  2. Die Mitglieder des DFTBs haben die Möglichkeit nach erfolgreich absolvierter Abschluss­prüfung eine Zertifizierungsurkunde mit folgenden Titeln zu erlangen, um ihre Fachkompetenz zu dokumentieren:
    • geprüfter Tierverhaltenstherapeut - Tierpsychologe (DFTB)*
      • geprüfter Hundeverhaltenstherapeut - Hundepsychologe (DFTB)
      • geprüfter Pferdeverhaltenstherapeut - Pferdepsychologe (DFTB)
      • geprüfter Katzenverhaltenstherapeut - Katzenpsychologe (DFTB)
    • geprüfter Hundetrainer (DFTB)
    • geprüfte Fachkraft für Tiergestützte Therapie (DFTB)
    • geprüfter Tierphysiotherapeut (DFTB)*
      • geprüfter Hundephysiotherapeut (DFTB)
      • geprüfter Pferdephysiotherapeut (DFTB)
    • geprüfter Gesundheits-Heiltherapeut (DFTB)*
      • geprüfter Gesundheitsheiltherapeut Hund (DFTB)
      • geprüfter Gesundheitsheiltherapeut Pferd (DFTB)
      • geprüfter Gesundheitsheiltherapeut Katze (DFTB)

(Die mit * bezeichneten Berufe beinhalten gesamtumfänglich die Ausbildungen, der darunter eingerückten Berufe)

  1. Der DFTB als Zertifizierungsstelle überwacht die Zertifizierungsregeln gemäß den Zertifizierungsrichtlinien.
  2. Um die Qualität des Berufsbildes Tiertherapeut zu sichern, besteht die Pflicht zur stetigen Weiterbildung. Ein jährlicher Nachweis gem. § 14 ist vorzulegen.

 

§ 2 Zertifizierungsverfahren und Zulassungsantrag zur Abschlussprüfung

  1. Um zur Prüfung zugelassen zu werden, muss ein Zulassungsantrag gestellt werden. Das Zertifizierungsverfahren beginnt mit Antragseingang beim DFTB. Die Antragsunterlagen müssen vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben sein. Folgende Anlagen sind dem Antrag beizufügen:
    • Nachweis der Ausbildung in einer von DFTB anerkannten Ausbildungseinrichtung in der jeweiligen Fachrichtung
    • nicht anerkannte Ausbildungseinrichtungen können von der Zertifizierungsstelle anerkannt werden, wenn gleichwertige Leistungen nachweisbar sind
    • die Bearbeitung des Antrages erfolgt erst, wenn alle Unterlagen vorliegen, eventuell fehlende Unterlagen werden nachgefordert
  2. Der Antragsteller erkennt die Zertifizierungsregeln und den Gebührenanspruch des DFTB durch Unterschriftsleistung an.
  3. Die Prüfungsgebühr beträgt 150,00 €. Wurde die Ausbildung in einer von der Zertifizierungsstelle anerkannten Ausbildungseinrichtung absolviert, entfällt diese.
  4. Um zur Prüfung zugelassen zu werden muss der Antrag vier Wochen vor Prüfungstermin beim DFTB eingegangen sein.

 

§ 3 Ausbildungsinhalte

Nachfolgend, die notwendigen Fachkenntnisse der jeweiligen Berufsbilder:

 

  1. Tierverhaltenstherapeut

Umfasst die Ausbildungen § 3 Nr. 2, 3 und 4

 

  1. Hundeverhaltenstherapeut - Hundepsychologe
  1. Lernverhalten
  2. Grundlagen der Hundeerziehung, Signale
  3. Ausdrucksverhalten
  4. Arbeit mit und in der Hundegruppe, Hilfsmittel, Gesetze, Behörden
  5. Anatomie
  6. Die Sinne 
  7. Welpen
  8. Unterrichtsaufbau, Kundengespräche
  9. Beschäftigung
  10. Hundeführerschein, Gründung einer Hundeschule
  11. Ethologie
  12. Gehirn, Nervensystem und Hormone
  13. Ernährung, Haltung, Zucht
  14. Ergänzende Maßnahmen
  15. Tiergestützte Therapie
  16. Praxis
  17. Probleme in der Erziehung und im Alltag
  18. Beratungsgespräche

 

  1. Pferdeverhaltenstherapeut
  1. Anatomie des Pferdes
  2. Physiologie des Pferdes
  3. Pathologie des Pferdes
  4. Ethologie des Pferdes
  5. Ergänzende Maßnahmen (Akupressur/Bachblüten/Massagetechniken)
  6. Verhaltensforschung
  7. Ausdrucksverhalten und Sozialverhalten des Pferdes
  8. Zucht, Haltung und Ernährung des Pferdes
  9. Reitweisen und Nutzung des Pferdes in der Betrachtung
  10. Umgang mit dem Pferd, Führen, Bodenarbeit, Click & Treat
  11. Problemverhalten, Lernverhalten, Problementstehung, problematische Verhaltensweisen
  12. Problemverhalten des Pferdes im Alltag und der Ausbildung
  13. Problemverhalten des Pferdes, Probleme verhindern, Trainingsmöglichkeiten, Trainings- und Therapiepläne

 

  1. Katzenverhaltenstherapeut
  1. Anatomie
  2. Physiologie
  3. Pathologie
  4. Alternative Therapien
  5. Biologie der Katze und Hauskatze
  6. Ethologie, Verhalten, Rassekunde von Katzen und Evolution
  7. Sinne der Katze und Hauskatze, Beschäftigung für die Hauskatze, Unterforderung, Überforderung
  8. Ausdrucksverhalten der Katze innerartlich und artübergreifend
  9. Erziehung der Katze und Erziehungsformen
  10. Lernverhalten der Katze, welche Rolle spielt Wohlbefinden und Unbehagen
  11. Sozialisation der Hauskatze, Probleme im Alltag mit Katzen, Ängste, Aggressionen, Umgang und unerwünschte Verhaltensweisen
  12. Probleme der Hauskatze im Alltag, Erkrankungen, Stereotypien, die Katze als seelischer „Mülleimer“ des Menschen
  13. Anamnese, Beratungsgespräche mit dem Tierhalter/in und Aufbau von Trainingsplänen
  14. Zucht Haltung und Ernährung der Hauskatze

 

  1. Hundetrainer
    1. Anatomie
    2. Lernverhalten
    3. Grundlagen der Hundeerziehung, Signale
    4. Ausdrucksverhalten
    5. Arbeit mit und in der Hundegruppe, Hilfsmittel, Gesetze, Behörden
    6. Sinne des Hundes
    7. Welpen
    8. Unterrichtsaufbau, Kundengespräche
    9. Beschäftigung
    10. Hundeführerschein

 

  1. Fachkraft für Tiergestützte Therapie
    1. Anatomie des Hundes
    2. Lernverhalten des Hundes
    3. Ausdrucksverhalten des Hundes
    4. Anatomie und Physiologie Mensch
    5. Pathologie Mensch
    6. Psychologie des Menschen
    7. Pädagogik
    8. Allgemeine Grundlagen – rechte Aspekte der Tiergestützten Therapie
    9. Pathologie und Notfallbehandlung Hund
    10. Praktische Ausbildung

 

  1. Tierphysiotherapeut

Umfasst die Ausbildungen § 3 Nr. 8 und 9

 

  1. Tierphysiotherapeut Hund
    1. Anatomie des Hundes
    2. Physiologie des Hundes
    3. Pathologie des Hundes
    4. Ausdrucksverhalten des Hundes
    5. Verschiedene Techniken der Physiotherapie
    6. Grundlagen der Elektro-, Wärme-, Kälte-, Hydrotherapie
    7. Physiotherapeutische Befund- und Untersuchungstechniken
    8. Bewegungstherapie und Trainingslehre
    9. Gezielter Muskelaufbau sowie Rekonvaleszenz
    10. Magnetfeld, Laser

 

  1. Tierphysiotherapeut Pferd
    1. Anatomie
    2. Physiologie
    3. Pathologie
    4. Ausdrucksverhalten
    5. Verschiedene Techniken der Physiotherapie
    6. Grundlagen der Elektro-, Wärme-, Kälte-, Hydrotherapie
    7. Physiotherapeutische Befund- und Untersuchungstechniken
    8. Bewegungstherapie und Trainingslehre
    9. Gezielter Muskelaufbau sowie Rekonvaleszenz
    10. Magnetfeld, Laser

 

  1. Gesundheits-Heiltherapeut

Umfasst die Ausbildungen §3 Nr. 11, 12 und 13

 

  1. Gesundheits-Heiltherapeut Hund
    1. Anatomie
    2. Physiologie
    3. Pathologie
    4. Untersuchungsmethoden
    5. Diagnoseverfahren
    6. Phytotherapie
    7. Physiotherapie
    8. Homöopathie
    9. Komplextherapie I
    10. angewandte Akupunktur
    11. Meridiandehnung
    12. Dunkelfeldblutanalyse
    13. Isopathie
    14. Ernährung des Hundes

 

  1. Gesundheits-Heiltherapeut Pferd
    1. Anatomie
    2. Physiologie
    3. Pathologie
    4. Untersuchungsmethoden
    5. Diagnoseverfahren
    6. Phytotherapie
    7. Physiotherapie
    8. Homöopathie
    9. Komplextherapie I
    10. angewandte Akupunktur
    11. Meridiandehnung
    12. Dunkelfeldblutanalyse
    13. Isopathie
    14. Ernährung des Hundes

 

  1. Gesundheits-Heiltherapeut Katze
    1. Anatomie
    2. Physiologie
    3. Pathologie
    4. Untersuchungsmethoden
    5. Diagnoseverfahren
    6. Phytotherapie
    7. Physiotherapie
    8. Homöopathie
    9. Komplextherapie
    10. Ernährung der Katze

 

 

§ 4 Schriftliche Facharbeit

  1. Es muss eine schriftliche Facharbeit eigenständig erstellt werden, die mindestens 30 Seiten umfasst.
  2. Das Thema der Facharbeit muss vertiefte Kenntnisse des jeweiligen Fachbereiches vorweisen können.

 

§ 5 Entscheidung über die Zulassung

  1. Die Zertifizierungsstelle entscheidet über die Zulassung zur Prüfung.
  2. Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, kann die Zulassung versagt werden.
  3. Sind vom Antragsteller falsche Angaben gemacht worden, kann die Zulassung zurückgenommen werden.

 

§ 6 Schriftliche Prüfung

  1. Die Prüfung ist mit dem Namen des Prüflings zu versehen.
  2. Die schriftliche Prüfung umfasst Aufgaben der Ausbildungsinhalte des jeweiligen Fachbereichs.
  3. Die Dauer der Prüfung beträgt 2 Stunden und wird überwiegend im Multiple-Choice-Verfahren durchgeführt.
  4. Die Prüfungsdauer kann auf Antrag verlängert werden, wenn es für den Prüfling aus besonderen Anlässen erforderlich ist.
  5. Täuschungsversuche führen zum Ausschluss des Prüflings.

 

§ 7 Bewertung der schriftlichen Prüfung

  1. Die Prüfungen werden von zwei Prüfern korrigiert, die vom DFTB bestimmt werden.
  2. Die Korrektheit der Antworten wird von den Prüfern, angepasst an die jeweiligen Fachbereiche, bewertet.
  3. Die schriftliche Prüfung gilt als nicht bestanden, wenn sie nicht oder nicht rechtzeitig abgegeben wird.

 

§ 8 Zulassung zur praktischen Prüfung

Wenn die schriftliche Prüfung nicht bestanden wurde, ist eine Teilnahme an der praktischen Prüfung nicht möglich.

 

§ 9 Praktische Prüfung

  1. Der Inhalt der Praktischen Prüfung besteht aus den jeweiligen Fachbereichen (s. § 3)
  2. Dauer und Inhalt der praktischen Prüfung wird dem jeweiligen Fachbereich angepasst.
  3. Der  DFTB bestimmt 2 Prüfer, die den Prüfungsausschuss zur praktischen Prüfung bilden.
     

§ 10 Benotung der praktischen Prüfung

Der Prüfungsausschuss bewertet die Leistungen nach folgenden Regeln:

  • Note 1 (sehr gut) 91 % - 100 % der maximal erreichbaren Punkte
  • Note 2 (gut) 81 % - 90 % der maximal erreichbaren Punkte
  • Note 3 (befriedigend) 71 % - 80 % der maximal erreichbaren Punkte
  • Note 4 (ausreichend) 61 % - 70 % der maximal erreichbaren Punkte
  • Note 5 (ungenügend) < 60 % der maximal erreichbaren Punkte

 

§ 11 Gesamtnote

  1. Der Prüfungsausschuss bestimmt die Gesamtnote der Prüfungen.
  2. Die Gesamtnote setzt sich aus der Facharbeit, der schriftlichen und der mündlichen Prüfung zu gleichen Teilen zusammen. Jeder Teil geht zu einem Drittel in Gesamtwertung ein.

 

§ 13 Wiederholung der Prüfung

Eine Wiederholung der Prüfung ist einmalig möglich.

 

§ 14 Gültigkeit des Zertifikats

Das Zertifikat ist solange gültig, solange der Teilnehmer jährlich die erforderlichen Fortbildungen nachweist. Wird die Fortbildung nicht spätestens 2 Wochen vor Ablauf des 1. Jahres schriftlich beim Verband nachgewiesen, so verliert das Zertifikat seine Gültigkeit. Der Zertifikatsinhaber ist verpflichtet, die Urkunde an den Verband zurückzusenden oder schriftlich zu versichern, dass diese nicht mehr existiert und darf sich nicht mehr als zertifizierter Tiertherapeut bezeichnen.

 

§ 15 Entzug des Zertifikats

Die Zertifizierungsstelle ist berechtigt, ein Zertifikat zurückzuziehen, wenn das Zertifikat missbräuchlich verwendet wird.

 

§ 16 Rechte des Antragstellers

Der Antragsteller hat Anspruch auf

  • Information zum Verfahrensablauf
  • qualifizierte Prüfer
  • Geheimhaltung und Verschwiegenheit hinsichtlich des Zertifizierungsverfahrens
  • unparteiische Behandlung
  • Eintragung in das Zentralregisters der Mitglieder
  • Teilnahme an Veranstaltungen des Verbandes
  • alle von der Zertifizierungsstelle angebotenen Dienstleistungen
  • Information zu Änderungen gesetzlicher Vorschriften, Normen und Richtlinien, die Auswirkungen auf die Aufrechterhaltung der Zertifizierung haben

 

§ 17 Pflichten des Antragsstellers

Der Antragsteller ist verpflichtet

  • das Zertifizierungsverfahren anzuerkennen
  • dem DFTB Namens- oder Adressänderungen, o.ä. unverzüglich mitzuteilen
  • die Fortbildungsnachweise rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit nachzuweisen oder den Verzicht der Zertifikatsverlängerung mitzuteilen
  • die Zertifikats-Werbung nur für die geprüfte Ausbildung (gemäß §3) mit dem Zusatz DFTB zu nutzen
  • Werbung mit dem Zertifikat sofort zu beenden, wenn die Zertifizierung erloschen ist
  • gemäß Tierschutzgesetz zu handeln und Tieren keine unnötigen Schmerzen zuzufügen, insbesondere durch Reizstromgeräte, Stachelhalsbänder, Zughalsbänder ohne Stopp und Geschirre mit Zugwirkung unter den Achseln, o.ä.

 

§ 18 Pflichten der Zertifizierungsstelle

Die Zertifizierungsstelle verpflichtet sich

  • zu einem qualifizierten Prüfungsverfahren
  • zu einer objektiven Prüfung der Fachkompetenz
  • einen jährlichen Verbandstag anzubieten
  • Terminvorschläge zu Therapeutentreffen bekannt zu geben
  • Beiträge der Mitglieder, die dem Zweck des Verbandes dienen, im Magazin zu veröffentlichen

 

§ 19 Datenschutz

Die von der Zertifizierungsstelle erhobenen Daten des Antragsstellers dürfen nur im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens benutzt werden und keinesfalls an unbeteiligte Dritte weitergegeben werden.

 

§ 20 Gesetzliche Änderungen der Grundlagen

Die Zertifizierungsstelle ist zur Anpassung der Zertifizierungsrichtlinien verpflichtet, wenn dies durch Änderungen gesetzlicher Grundlagen notwendig wird.

 

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Kontakt

Schicken Sie uns eine E-Mail an info@dftb-online.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular

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