Qualitätssicherung der Ausbildung, Prüfung und Ausübung der folgenden Berufe:
Tierverhaltenstherapeut - Tierpsychologe (Hund, Pferd, Katze)
Hundeverhaltenstherapeut
Hundetrainer
Dogwalker
Fachkraft für Tiergestützte Therapie
Tierphysiotherapeut (Hund, Pferd)
Hundephysiotherapeut
Gesundheits-Heiltherapeut (Hund, Pferd, Katze)
Im folgenden verallgemeinernd Tiertherapeuten genannt.
§ 1 Grundlagen
- Um die Beziehung zwischen Tierhalter und Tiertherapeut zu verbessern, ist es notwendig, die fehlende gesetzliche Regelung des
Berufsbildes der Tiertherapeuten in einem transparenten System zu regulieren.
- Die Mitglieder des DFTBs haben die Möglichkeit nach erfolgreich absolvierter Abschlussprüfung eine Zertifizierungsurkunde mit
folgenden Titeln zu erlangen, um ihre Fachkompetenz zu dokumentieren:
- geprüfter Tierverhaltenstherapeut - Tierpsychologe (DFTB)*
- geprüfter Hundeverhaltenstherapeut - Hundepsychologe (DFTB)
- geprüfter Pferdeverhaltenstherapeut - Pferdepsychologe (DFTB)
- geprüfter Katzenverhaltenstherapeut - Katzenpsychologe (DFTB)
- geprüfter Hundetrainer (DFTB)
- geprüfte Fachkraft für Tiergestützte Therapie (DFTB)
- geprüfter Tierphysiotherapeut (DFTB)*
- geprüfter Hundephysiotherapeut (DFTB)
- geprüfter Pferdephysiotherapeut (DFTB)
- geprüfter Gesundheits-Heiltherapeut (DFTB)*
- geprüfter Gesundheitsheiltherapeut Hund (DFTB)
- geprüfter Gesundheitsheiltherapeut Pferd (DFTB)
- geprüfter Gesundheitsheiltherapeut Katze (DFTB)
(Die mit * bezeichneten Berufe beinhalten gesamtumfänglich die Ausbildungen,
der darunter eingerückten Berufe)
- Der DFTB als Zertifizierungsstelle überwacht die Zertifizierungsregeln gemäß den Zertifizierungsrichtlinien.
- Um die Qualität des Berufsbildes Tiertherapeut zu sichern, besteht die Pflicht zur stetigen Weiterbildung. Ein jährlicher
Nachweis gem. § 14 ist vorzulegen.
§ 2 Zertifizierungsverfahren und Zulassungsantrag zur Abschlussprüfung
- Um zur Prüfung zugelassen zu werden, muss ein Zulassungsantrag gestellt werden. Das Zertifizierungsverfahren beginnt mit
Antragseingang beim DFTB. Die Antragsunterlagen müssen vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben sein. Folgende Anlagen sind dem Antrag beizufügen:
- Nachweis der Ausbildung in einer von DFTB anerkannten Ausbildungseinrichtung in der jeweiligen Fachrichtung
- nicht anerkannte Ausbildungseinrichtungen können von der Zertifizierungsstelle anerkannt werden, wenn
gleichwertige Leistungen nachweisbar sind
- die Bearbeitung des Antrages erfolgt erst, wenn alle Unterlagen vorliegen, eventuell fehlende Unterlagen werden
nachgefordert
- Der Antragsteller erkennt die Zertifizierungsregeln und den Gebührenanspruch des DFTB durch Unterschriftsleistung an.
- Die Prüfungsgebühr beträgt 150,00 €. Wurde die Ausbildung in einer von der Zertifizierungsstelle anerkannten
Ausbildungseinrichtung absolviert, entfällt diese.
- Um zur Prüfung zugelassen zu werden muss der Antrag vier Wochen vor Prüfungstermin beim DFTB eingegangen sein.
§ 3 Ausbildungsinhalte
Nachfolgend, die notwendigen Fachkenntnisse der jeweiligen Berufsbilder:
- Tierverhaltenstherapeut
Umfasst die Ausbildungen § 3 Nr. 2, 3 und 4
- Hundeverhaltenstherapeut - Hundepsychologe
- Lernverhalten
- Grundlagen der Hundeerziehung, Signale
- Ausdrucksverhalten
- Arbeit mit und in der Hundegruppe, Hilfsmittel, Gesetze, Behörden
- Anatomie
- Die Sinne
- Welpen
- Unterrichtsaufbau, Kundengespräche
- Beschäftigung
- Hundeführerschein, Gründung einer Hundeschule
- Ethologie
- Gehirn, Nervensystem und Hormone
- Ernährung, Haltung, Zucht
- Ergänzende Maßnahmen
- Tiergestützte Therapie
- Praxis
- Probleme in der Erziehung und im Alltag
- Beratungsgespräche
- Pferdeverhaltenstherapeut
- Anatomie des Pferdes
- Physiologie des Pferdes
- Pathologie des Pferdes
- Ethologie des Pferdes
- Ergänzende Maßnahmen (Akupressur/Bachblüten/Massagetechniken)
- Verhaltensforschung
- Ausdrucksverhalten und Sozialverhalten des Pferdes
- Zucht, Haltung und Ernährung des Pferdes
- Reitweisen und Nutzung des Pferdes in der Betrachtung
- Umgang mit dem Pferd, Führen, Bodenarbeit, Click & Treat
- Problemverhalten, Lernverhalten, Problementstehung, problematische Verhaltensweisen
- Problemverhalten des Pferdes im Alltag und der Ausbildung
- Problemverhalten des Pferdes, Probleme verhindern, Trainingsmöglichkeiten, Trainings- und Therapiepläne
- Katzenverhaltenstherapeut
- Anatomie
- Physiologie
- Pathologie
- Alternative Therapien
- Biologie der Katze und Hauskatze
- Ethologie, Verhalten, Rassekunde von Katzen und Evolution
- Sinne der Katze und Hauskatze, Beschäftigung für die Hauskatze, Unterforderung, Überforderung
- Ausdrucksverhalten der Katze innerartlich und artübergreifend
- Erziehung der Katze und Erziehungsformen
- Lernverhalten der Katze, welche Rolle spielt Wohlbefinden und Unbehagen
- Sozialisation der Hauskatze, Probleme im Alltag mit Katzen, Ängste, Aggressionen, Umgang und unerwünschte Verhaltensweisen
- Probleme der Hauskatze im Alltag, Erkrankungen, Stereotypien, die Katze als seelischer „Mülleimer“ des Menschen
- Anamnese, Beratungsgespräche mit dem Tierhalter/in und Aufbau von Trainingsplänen
- Zucht Haltung und Ernährung der Hauskatze
- Hundetrainer
- Anatomie
- Lernverhalten
- Grundlagen der Hundeerziehung, Signale
- Ausdrucksverhalten
- Arbeit mit und in der Hundegruppe, Hilfsmittel, Gesetze, Behörden
- Sinne des Hundes
- Welpen
- Unterrichtsaufbau, Kundengespräche
- Beschäftigung
- Hundeführerschein
- Fachkraft für Tiergestützte Therapie
- Anatomie des Hundes
- Lernverhalten des Hundes
- Ausdrucksverhalten des Hundes
- Anatomie und Physiologie Mensch
- Pathologie Mensch
- Psychologie des Menschen
- Pädagogik
- Allgemeine Grundlagen – rechte Aspekte der Tiergestützten Therapie
- Pathologie und Notfallbehandlung Hund
- Praktische Ausbildung
- Tierphysiotherapeut
Umfasst die Ausbildungen § 3 Nr. 8 und 9
- Tierphysiotherapeut Hund
- Anatomie des Hundes
- Physiologie des Hundes
- Pathologie des Hundes
- Ausdrucksverhalten des Hundes
- Verschiedene Techniken der Physiotherapie
- Grundlagen der Elektro-, Wärme-, Kälte-, Hydrotherapie
- Physiotherapeutische Befund- und Untersuchungstechniken
- Bewegungstherapie und Trainingslehre
- Gezielter Muskelaufbau sowie Rekonvaleszenz
- Magnetfeld, Laser
- Tierphysiotherapeut Pferd
- Anatomie
- Physiologie
- Pathologie
- Ausdrucksverhalten
- Verschiedene Techniken der Physiotherapie
- Grundlagen der Elektro-, Wärme-, Kälte-, Hydrotherapie
- Physiotherapeutische Befund- und Untersuchungstechniken
- Bewegungstherapie und Trainingslehre
- Gezielter Muskelaufbau sowie Rekonvaleszenz
- Magnetfeld, Laser
- Gesundheits-Heiltherapeut
Umfasst die Ausbildungen §3 Nr. 11, 12 und 13
- Gesundheits-Heiltherapeut Hund
- Anatomie
- Physiologie
- Pathologie
- Untersuchungsmethoden
- Diagnoseverfahren
- Phytotherapie
- Physiotherapie
- Homöopathie
- Komplextherapie I
- angewandte Akupunktur
- Meridiandehnung
- Dunkelfeldblutanalyse
- Isopathie
- Ernährung des Hundes
- Gesundheits-Heiltherapeut Pferd
- Anatomie
- Physiologie
- Pathologie
- Untersuchungsmethoden
- Diagnoseverfahren
- Phytotherapie
- Physiotherapie
- Homöopathie
- Komplextherapie I
- angewandte Akupunktur
- Meridiandehnung
- Dunkelfeldblutanalyse
- Isopathie
- Ernährung des Hundes
- Gesundheits-Heiltherapeut Katze
- Anatomie
- Physiologie
- Pathologie
- Untersuchungsmethoden
- Diagnoseverfahren
- Phytotherapie
- Physiotherapie
- Homöopathie
- Komplextherapie
- Ernährung der Katze
§ 4 Schriftliche Facharbeit
- Es muss eine schriftliche Facharbeit eigenständig erstellt werden, die mindestens 30 Seiten umfasst.
- Das Thema der Facharbeit muss vertiefte Kenntnisse des jeweiligen Fachbereiches vorweisen können.
§ 5 Entscheidung über die Zulassung
- Die Zertifizierungsstelle entscheidet über die Zulassung zur Prüfung.
- Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, kann die Zulassung versagt werden.
- Sind vom Antragsteller falsche Angaben gemacht worden, kann die Zulassung zurückgenommen werden.
§ 6 Schriftliche Prüfung
- Die Prüfung ist mit dem Namen des Prüflings zu versehen.
- Die schriftliche Prüfung umfasst Aufgaben der Ausbildungsinhalte des jeweiligen Fachbereichs.
- Die Dauer der Prüfung beträgt 2 Stunden und wird überwiegend im Multiple-Choice-Verfahren durchgeführt.
- Die Prüfungsdauer kann auf Antrag verlängert werden, wenn es für den Prüfling aus besonderen Anlässen erforderlich ist.
- Täuschungsversuche führen zum Ausschluss des Prüflings.
§ 7 Bewertung der schriftlichen Prüfung
- Die Prüfungen werden von zwei Prüfern korrigiert, die vom DFTB bestimmt werden.
- Die Korrektheit der Antworten wird von den Prüfern, angepasst an die jeweiligen Fachbereiche, bewertet.
- Die schriftliche Prüfung gilt als nicht bestanden, wenn sie nicht oder nicht rechtzeitig abgegeben wird.
§ 8 Zulassung zur praktischen Prüfung
Wenn die schriftliche Prüfung nicht bestanden wurde, ist eine Teilnahme an der praktischen Prüfung nicht möglich.
§ 9 Praktische Prüfung
- Der Inhalt der Praktischen Prüfung besteht aus den jeweiligen Fachbereichen (s. § 3)
- Dauer und Inhalt der praktischen Prüfung wird dem jeweiligen Fachbereich angepasst.
- Der DFTB bestimmt 2 Prüfer, die den Prüfungsausschuss zur praktischen Prüfung bilden.
§ 10 Benotung der praktischen Prüfung
Der Prüfungsausschuss bewertet die Leistungen nach folgenden Regeln:
- Note 1 (sehr gut) 91 % - 100 % der maximal erreichbaren Punkte
- Note 2 (gut) 81 % - 90 % der maximal erreichbaren Punkte
- Note 3 (befriedigend) 71 % - 80 % der maximal erreichbaren Punkte
- Note 4 (ausreichend) 61 % - 70 % der maximal erreichbaren Punkte
- Note 5 (ungenügend) < 60 % der maximal erreichbaren Punkte
§ 11 Gesamtnote
- Der Prüfungsausschuss bestimmt die Gesamtnote der Prüfungen.
- Die Gesamtnote setzt sich aus der Facharbeit, der schriftlichen und der mündlichen Prüfung zu gleichen Teilen zusammen. Jeder
Teil geht zu einem Drittel in Gesamtwertung ein.
§ 13 Wiederholung der Prüfung
Eine Wiederholung der Prüfung ist einmalig möglich.
§ 14 Gültigkeit des Zertifikats
Das Zertifikat ist solange gültig, solange der Teilnehmer jährlich die erforderlichen Fortbildungen nachweist. Wird die
Fortbildung nicht spätestens 2 Wochen vor Ablauf des 1. Jahres schriftlich beim Verband nachgewiesen, so verliert das Zertifikat seine Gültigkeit. Der Zertifikatsinhaber ist verpflichtet, die Urkunde
an den Verband zurückzusenden oder schriftlich zu versichern, dass diese nicht mehr existiert und darf sich nicht mehr als zertifizierter Tiertherapeut bezeichnen.
§ 15 Entzug des Zertifikats
Die Zertifizierungsstelle ist berechtigt, ein Zertifikat zurückzuziehen, wenn das Zertifikat missbräuchlich verwendet wird.
§ 16 Rechte des Antragstellers
Der Antragsteller hat Anspruch auf
- Information zum Verfahrensablauf
- qualifizierte Prüfer
- Geheimhaltung und Verschwiegenheit hinsichtlich des Zertifizierungsverfahrens
- unparteiische Behandlung
- Eintragung in das Zentralregisters der Mitglieder
- Teilnahme an Veranstaltungen des Verbandes
- alle von der Zertifizierungsstelle angebotenen Dienstleistungen
- Information zu Änderungen gesetzlicher Vorschriften, Normen und Richtlinien, die Auswirkungen auf die
Aufrechterhaltung der Zertifizierung haben
§ 17 Pflichten des Antragsstellers
Der Antragsteller ist verpflichtet
- das Zertifizierungsverfahren anzuerkennen
- dem DFTB Namens- oder Adressänderungen, o.ä. unverzüglich mitzuteilen
- die Fortbildungsnachweise rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit nachzuweisen oder den Verzicht der
Zertifikatsverlängerung mitzuteilen
- die Zertifikats-Werbung nur für die geprüfte Ausbildung (gemäß §3) mit dem Zusatz DFTB zu nutzen
- Werbung mit dem Zertifikat sofort zu beenden, wenn die Zertifizierung erloschen ist
- gemäß Tierschutzgesetz zu handeln und Tieren keine unnötigen Schmerzen zuzufügen, insbesondere durch
Reizstromgeräte, Stachelhalsbänder, Zughalsbänder ohne Stopp und Geschirre mit Zugwirkung unter den Achseln, o.ä.
§ 18 Pflichten der Zertifizierungsstelle
Die Zertifizierungsstelle verpflichtet sich
- zu einem qualifizierten Prüfungsverfahren
- zu einer objektiven Prüfung der Fachkompetenz
- einen jährlichen Verbandstag anzubieten
- Terminvorschläge zu Therapeutentreffen bekannt zu geben
- Beiträge der Mitglieder, die dem Zweck des Verbandes dienen, im Magazin zu veröffentlichen
§ 19 Datenschutz
Die von der Zertifizierungsstelle erhobenen Daten des Antragsstellers dürfen nur im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens benutzt
werden und keinesfalls an unbeteiligte Dritte weitergegeben werden.
§ 20 Gesetzliche Änderungen der Grundlagen
Die Zertifizierungsstelle ist zur Anpassung der Zertifizierungsrichtlinien verpflichtet, wenn dies durch Änderungen gesetzlicher
Grundlagen notwendig wird.